Faire Reparatur Garantie

Hintergrund.

In der Anfangszeit der Unterhaltungs-Elektronik war es durchaus üblich, dass Geräte mit detaillierten Wartungsanleitungen und Schaltplänen geliefert wurden.

So konnten kleinere Wartungen vom Verbraucher selbst durchgeführt werden, und unabhängige Reparatur-Werkstätte wurden bei der Durchführung komplexerer Reparaturen unterstützt.

Mit steigender Produktkomplexität und wachsender Bedenken bezüglich der Wahrung geistigen Eigentums, verlor diese Praktik an Popularität.

Heute, im Jahre 2022, ist sie gänzlich ausgestorben.

Stattdessen verhindern Hersteller absichtlich die Reparatur von defekten Geräten. Dies geschieht mittels verschiedener Methoden, mitunter die Serialisierung, sowie die Verwendung von leicht modifizierten Standard-Bauteilen, auf welche die Hersteller ein Exklusivrecht haben.

Hersteller erlangen somit eine Monopolstellung, welche es ihnen ermöglicht, Reparaturen derart zu bepreisen, dass sich diese im Vergleich zur Neuanschaffung nicht lohnen.

Die ansteigende Popularität von sog. OEM-Produkten und -Leistungen hat die Situation weiter befeuert. Da der Hersteller des Endprodukts nicht Eigentümer der verwendeten Technologien und Schaltungen ist, hat dieser keinen Zugriff auf Informationen, welche für eine Reparatur notwendig wären.

So wird eine überwältigende Anzahl an Geräten frühzeitig außer Betrieb genommen und landet oftmals auf Deponien oder wird verbrannt.

In jüngster Vergangenheit hat die sog. „Right to Repair“ Bewegung auf diese Problematik aufmerksam gemacht.

Das Versprechen.

Als Antwort auf die zuvor benannten Probleme, hat AcouLab eine lebenslange „Fair-Repair“ Garantie in Kraft gesetzt – zusätzlich zu der normalen Herstellergarantie.

Diese Garantie kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Jeder Defekt, welcher nicht mutwillig oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, wird vom Hersteller behoben. Die vom Kunden zu tragenden Kosten entsprechen jener, welche dem Hersteller selbst anfallen.
    • Die Reparaturkosten setzen sich lediglich aus den Teile- und Arbeitskosten zusammen.
    • Teilekosten werden ohne Aufschlag nach Selbstkosten berechnet.
    • Arbeitskosten basieren auf regional üblichen Sätzen für einen Techniker oder vergleichbares Personal.
    • Ersatzteile werden Kunden zum Selbstkostenpreis angeboten.
    • Ersatzteile zum Selbstkostenpreis sind nur im direkten Tausch mit dem zu tauschenden Teil verfügbar.
  • Reparaturen können und werden auf Komponenten-Ebene durchgeführt, insofern dies technisch machbar, und ökonomisch sinnvoll ist. Hierdurch sollen dem Kunden Kosten erspart, und Müll verhindert werden.
  • Wenn der Hersteller die zuvor genannten Konditionen dieser Garantie nicht einhält, hat der Kunde ein Anrecht auf die vollen Fertigungsunterlagen des jeweiligen Produkts, um die Reparatur durch einen Dritten durchführen lassen zu können. Die genannten Unterlagen beinhalten Schaltpläne, Firmware-Binärdateien, etc.